So kann z.B. durch einen schon längere Zeit vorliegenden
Meniscusriß aufgrund der mechanischen Störung ein
Knorpelschaden an den angrenzenden knorpeligen Gelenkflächen
des Ober- und Unterschenkels entstehen. Durch Minieinklemmungen
der abgerissenen Meniscusteile in den Gelenkanteilen entstehen
Ausfransungen bis hin zum völligen Abrieb der Knorpelfläche.
Die Prognose bezüglich Belastbarkeit, Reiz- und Beschwerdefreiheit
nach einem arthroskopischen Eingriff bei einem Meniscusriß
hängt entscheidend davon ab, welche Knorpelschäden
bereits durch die Verletzung entstanden sind.
Ausgefranster und aufgerauhter Knorpel wird arthroskopisch mit
motorisierten Spezial- saugschneideinstrumenten geglättet.
Alle losen Teile werden aus dem Gelenk herausgesaugt. Für
1 - 4 Wochen, je nach Ausdehnung des Befundes, muß das
Bein nach der arthroskopischen Operation zur Schonung des Knorpels
mit zwei Unterarm- gehstützen teilentlastet werden.
Ist der Gelenkknorpel bereits bis auf den Knochen abgerieben,
besteht die Behandlung darin, diesen Knochen von seiner oberflächlich
abgestorbenen Schicht zu befreien, damit dort ein sogenannter
Ersatzknorpel nachwachsen kann. Mit einem motorisierten Fräsinstrument
wird nun der Knochen soweit oberflächlich angefräst,
bis die Blutversorgung des Knochens freigelegt ist. Nur so ist
es möglich, daß innerhalb von etwa 3 - 6 Monaten
aus der Tiefe des aufgefrästen Knochens heraus ein binde- gewebiges Ersatzgewebe nachwachsen kann, das die Funktion des verlorengegangenen
Gelenkknorpels zum großen Teil übernimmt. Damit diese
Deckschicht möglichst dick und belastbar wird, ist es notwendig,
daß der Patient nach dieser arthroskopischen Operation,
auch Abrasionsarthroplastik genannt, das Gelenk für ca.
8 Wochen unter Benutzung zweier Unterarmgehstützen teilentlastet;
d.h. das operierte Bein darf für diese Zeit nur unter Bodenkontakt
quasi "mitlaufen". Diese Art der Fortbewegung ist
sehr schnell erlernbar und wird Ihnen durch uns gezeigt.
|